Darf mein Vermieter einen Zweitschlüssel zu meiner Wohnung haben?
Die Frage, ob ein Vermieter das Recht hat, einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung zu besitzen, beschäftigt einige Mieter. Die Antwort der Rechtsprechung ist jedoch klar und unmissverständlich: Nein.
Grundsätzlich darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel von seinen Mietern verlangen – auch nicht während längerer Abwesenheiten oder Urlaube seiner Mieter.
Bei der Wohnungsübergaben sind alle Schlüssel an den neuen Bewohner auszuhändigen; dazu zählen alle Haus- und Wohnungsschlüssel ebenso wie Garagen-, Keller- oder Briefkastenschlüssel.
Es ist nicht gestattet, ohne die Einwilligung des Mieters in dessen Wohnung einzutreten – selbst dann nicht, wenn dieser dem Vermieter freiwillig einen Schlüssel überreicht hat. Selbst im Falle eines unterzeichneten Mietvertrags und einer noch ausstehenden Wohnungsübergabe darf der Vermieter den Wohnungsschlüssel keinesfalls einbehalten.
Gibt es Ausnahmen?
Nein, es gibt keine Ausnahmen, in der der Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung seines Mieters behalten darf. Einziges Szenario, in der ein Vermieter die Wohnung ohne Absprache mit dem Mieter betreten darf, ist ein Notfall: Der Vermieter hat ein Recht darauf, die Wohnung zu betreten, wenn beispielsweise eine Gasleitung oder ein Rohr gebrochen ist – und hier auch nur, um größere Schäden zu verhindern.
Mieter können ihren Vermieter aber durchaus wissen lassen, wo sich der Zweitschlüssel – zum Beispiel im Falle eines längeren Urlaubs befindet. Ansonsten darf der Vermieter die Wohnungsschlüssel zur Wohnung erst beim Auszug des Mieters einfordern.
Wo könnte ein Mieter einen Schlüssel für den Notfall deponieren?
Ein Mieter könnte einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die evtl. auch der Vermieter kennt und so im Notfall in die Wohnung kommt. Es gehört sogar zur Sorgfaltspflicht des Mieters, einen Zweitschlüssel bei längerer Abwesenheit bei einem Nachbarn oder Bekannten zu verwahren.
Nicht empfehlenswert ist es, einen Wohnungsschlüssel außerhalb des Hauses oder im Garten zu verstecken. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat bereits ein Urteil gefällt, welches besagt, dass die Hausratversicherung nicht für Schäden aufkommen muss, wenn der Zweitschlüssel so leicht zu finden war das ihn Einbrecher entdeckt haben.
Was kann man tun, wenn ein Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält?
Wenn ein Vermieter ohne Wissen des Mieters einen Zweitschlüssel besitzt und diesen nicht herausgeben will, kann der Mieter sogar das Schloss der Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses austauschen.
Falls ein Mieter bemerkt, dass sein Vermieter ohne triftigen Grund die Wohnung mit dem Zweitschlüssel betreten hat und beispielsweise eine Kontrolle durchführt, ist es ihm gestattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen seinen Vermieter zu erstatten. Zusätzlich dazu kann der Verstoß des Vermieters gegen den Hausfrieden als Kündigungsgrund für das Mietverhältnis dienen und berechtigt somit den Mieter zur fristlosen Kündigung.