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Bereitstellungszins

Das sind die Zinsen, die die Bank für den Fall verlangt, dass das Darlehen nicht (rechtzeitig) ausbezahlt (abgerufen) wird. Da die Gelder von der Bank selbst reserviert und eventuell selbst Zinsen an den Bereitsteller (z.B. Bundesbank oder Pfandbriefkäufer) entrichtet werden müssen, werden hier auch ohne Auszahlung des Darlehens Zinsen fällig. Sie fallen in der Regel drei Monate nach Unterschrift des Darlehensvertrags an und betragen pro Monat ungefähr 0,25 Prozent des Darlehens. Es kann eine Frist von bis zu sechs Monaten aushandelt werden, jedoch nur vor
Darlehensvertragsunterzeichnung.

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