Bezugsfertig ist eine Wohnung dann, wenn das Bauwerk entsprechend seiner Funktion genutzt werden kann. Die notwendigen Einrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein, um dort wohnen zu können. Elektro-, Sanitär- und Heizungseinrichtungen gehören dazu. Ebenso muss der Zugang zum Objekt gewährleistet …